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Die FFH-Schmetterlingsarten in Kärnten

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 gelten auch in unserem Bundesland die zwei für den Naturschutz verpflichtenden Richtlinien, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutz-Richtlinie (VSRL).

Die FFH-Richtlinie enthält eine Liste von Lebensräumen (Anhang I) und eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (Anhang II), die in Europa geschützt werden müssen und für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen, um ihren Bestand und ihr Überleben zu sichern.

Von den insgesamt 39 im Anhang II angeführten Schmetterlingsarten, kommen in Kärnten einige wenige Arten vor, darunter die seltenen Moorbläulinge bzw. Ameisenbläulinge (Maculina nausithous und Maculina teleius), der Karawanken-Mohrenfalter (Erebia calcaria) – welcher ausschließlich in den Karawanken vorkommt – und der Eschen-Scheckenfalter (Euphydryas maturna).

Im Rahmen eines Projekts (2009 – 2013), welches über das Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (LE07-13) vom Land Kärnten und der EU finanziert wurde, bildeten die Überprüfung der aktuellen Situation der Populationen und die Durchführung von speziellen Maßnahmen auf möglichst vielen Flächen zur Sicherung der ausgewählten FFH-Schmetterlingsarten in Kärnten den Arbeitsschwerpunkt.
Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Landesmuseum für Kärnten (Dr. Christian Wieser) durchgeführt.

Für einige Flächen konnten mit den Grundeigentümern Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Damit sind die Rahmenbedingungen für die Schmetterlinge für die nächsten Jahre gesichert. Für den Eschen-Scheckenfalter wurde das Verbreitungsgebiet in der Gemeinde Neuhaus als Natura 2000-Gebiet aufbereitet und der EU gemeldet.

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