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Feuchtbiotopkomplex Unterbergen

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Sicherung und Entwicklung Feuchtbiotopkomplex Unterbergen

Antrag Projektkategorie 1
"Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte"

Ausgangslage

Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die "EU Biodiversitäts-Strategie 2030" als eine der zentralen Initiativen des Europäischen Grünen Deals vorgelegt und darin die Zielsetzungen der EU für den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität in der EU festgelegt. Die EU-Biodiversitäts-Strategie unterstreicht, dass "Investitionen in den Schutz und die Wiederherstellung der Natur für die Erholung Europas und die Wiederbelebung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind". Ebenso werden die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und Vorteile der Erhaltung der biologischen Vielfalt mit konkreten Ziffern veranschaulicht. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, ihre nationalen Beiträge zur Erreichung der EU-Biodiversitäts-Ziele festzulegen.

Die österreichische Bundesregierung brachte ihre Verantwortung um den Erhalt der biologischen Vielfalt im österreichischen Regierungsprogramm 2020-2024 zum Ausdruck. Die Ziele und Maßnahmen für den Biodiversitätsschutz sind in der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ festgelegt. Schwerpunkt dieser Strategie bildet das Zehn-Punkte-Programm, welches nationale, quantitative und qualitative Ziele und die erforderlichen Voraussetzungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Lebensräumen Österreichs vorsieht.

Diese Ziele und die entsprechenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die biologische Vielfalt in Österreich zu schützen, die Gefährdungen aktiv anzugehen und somit weitere Verluste zu verhindern und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Darunter werden z. B. angeführt

  • Verbesserung von Status und Trends von Arten und Lebensräumen,
  • effektiver Schutz und Vernetzung aller ökologisch wertvollen Lebensräume und
  • die Wiederherstellung für Biodiversität und Klimaschutz besonders wichtiger Ökosysteme.

Problemstellung

Im März 2023 nahm die Arge NATURSCHUTZ über Vermittlung der Abt. 8-Uabt. Naturschutz des Amtes der Kärntner Landesregierung Kontakt mit der Bäuerlichen Unternehmensberatung GmbH (BUB) auf. Eine Grundeigentümerin hatte die Absicht, ca. 12 ha ihres landwirtschaftlichen Besitzes, welches an Entwässerungsgräben grenzt, langfristig zu verpachten oder zu verkaufen.

Dieser Feuchtbiotopkomplex setzt sich zusammen aus einem Maisacker, verbrachten Wiesenflächen, einem verschilften Acker, einem mit Weiden und sonstigen Sträuchern begleitenden Entwässerungsgraben sowie einem intensiv genutzten Modellflugplatz.

Dem Land Kärnten wurde in einem Mail mitgeteilt, dass dieses Areal ein hohes Potenzial für eine naturschutzfachliche Entwicklung zur Wiederherstellung eines Niedermoores hat, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Modellflugplatz aufgelöst wird.

Das Projektgebiet befindet sich westlich der Bezirksstadt St. Veit an der Glan, nahe der Ortschaft Unterbergen, im so genannten Glantal auf einer Seehöhe von 470 m, welches zwischen Feldkirchen in Kärnten und St. Veit an der Glan einen weitgehend landwirtschaftlich geprägten Talboden darstellt. Der Glanfluss ist in diesem Abschnitt begradigt. Trotz der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, gefördert durch großflächige Entwässerungen, gibt es lokal und kleinräumig naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume in Form von Feuchtwiesen, Gehölzstrukturen (Kopfweiden) und Brachflächen.

Projektziele

Mit dem Projekt "Sicherung und Entwicklung Feuchtbiotopkomplex Unterbergen" werden im Sinne der Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) folgende Ziele verfolgt:

  • Vermessung der Ankaufsflächen.
  • Ankauf von zwei Grundstücken im Gesamtausmaß von 12,6886 ha.
  • Detaillierte Istzustandskartierung der Biotoptypen und Erfassung ausgewählter Zeigerarten (Amphibien, Libellen).
  • Umwandlung der intensiven Ackerbewirtschaftung in extensive Grünlandnutzung.
  • Umwandlung von Gräser dominiertem Grünland in eine artenreiche Blumenwiese.
  • Umwandlung verbrachter Ackerflächen in Feuchtwiesen.
  • Auflassung eines Modellflugplatzes.
  • Umwandlung von Intensivrasen in Extensivwiese.
  • Errichtung von Gewässerlebensräumen.
  • Förderung natürlicher Vernässung.
  • Stabilisierung bzw. Förderung der Gelbbauchunkenpopulation.
  • Förderung der natürlichen Sukzession der Feuchtfläche.
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Maßnahmen

Für die Zielerreichung waren folgende Maßnahmen erforderlich, welche in Arbeitspakete zusammengefasst sind:

Arbeitspaket 1 (AP1) - Administration

Das AP1 umfasste administrative Tätigkeiten sowie Abstimmung mit Förderstelle, Grundeigentümer, Interessensvertretungen, Land Kärnten, Behörden, Mitarbeiter etc.

Arbeitspaket 2 (AP2) - Vermessung

Für das Einreichprojekt wurde lediglich eine vereinfachte Vermessung der Projektfläche erstellt. Für eine Übernahme in den Grenzkataster bzw. für die grundbücherliche Eintragung bedurfte es eines behördlich genehmigten Vermessungsplanes. Die erforderlichen Arbeiten wurden von dem für das Einreichprojekt beauftragten Vermessungsbüro durchgeführt.

Arbeitspaket 3 (AP3) - Grundankauf

Auf Basis der vorliegenden Vermessung wurde ein Optionsvertrag zwischen der Arge NATURSCHUTZ und der Grundeigentümerin erstellt. Inhalt des Optionsvertrages war der Ankauf von drei Grundstücken im Ausmaß von 12,6886 ha.
Der Kaufvertrag wurde am 17. Oktober 2024 unterzeichnet und beglaubigt. Aufgrund von Verzögerungen und nach mehrmaliger Urgenz wurde der Beschluss des Bezirksgerichts St. Veit an der Glan am 7. April 2025 ausgestellt.

Arbeitspaket 4 (AP4) - Istzustandserhebung

Vom Projektgebiet gab es keine detaillierten Aufzeichnungen über die Biotopausstattung und das Vorkommen von Tierarten (mit Ausnahme des Nachweises der Gelbbauchunken im Zuge der Erstbegehung). Mit Beginn der Vegetationsperiode 2024 wurde eine flächendecke Biotopkarte des Projektgebietes erstellt. Zudem wurden einige Tierarten als Zeigerarten definiert (z. B. Gelbbauchunke, Libellen) und deren Population nach wissenschaftlichen Standardmethoden erfasst.

Arbeitspaket 5 (AP6) - Maßnahmenplanung

Für die Rückführung der Intensivflächen bzw. des Modellflugplatzes war eine fachlich fundierte Planung basierend auf der Biotoperhebung und Erfassung ausgewählter Tierarten (Amphibien, Libellen) erforderlich. Zu diesem Zweck erfolgten Besprechungen und Begehungen mit den zuständigen Sachverständigen (Naturschutz und Gewässerökologie sowie Wasserbau). In diesem Zusammenhang wurde auch geklärt, ob für die geplanten Maßnahmen entsprechende Bewilligungen erforderlich wären, für welche Einreichprojekte ausgearbeitet werden müssen.

Basierend auf den Erhebungen Biotope, Amphibien und Libellen wurden gemeinsam Maßnahmenvorschläge aufbereitet, diskutiert und letztendlich fixiert und in einer Maßnahmenkarte dargestellt.

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Arbeitspaket 6 (AP6) - Umsetzungsmaßnahmen

Die Motivation für den Ankauf dieses Projektgebietes war, die einmalige Chance zu nutzen, ein ehemaliges Feuchtgebiet, welches in Folge der Intensivierung (Nutzung als Maisacker) seinen ursprünglichen Charakter verloren hat, durch verschiedene Maßnahmen seinen ursprünglichen Zustand möglichst zur Gänze wieder herzustellen.

6.1 Umwandlung der intensiven Ackerbewirtschaftung in extensive Grünlandnutzung
Die bestehenden Ackerflächen wurden im ersten Schritt gefräst und anschließend je nach Bodenbeschaffenheit und Vernässung mit Spezialsaatgut (Glatthafer, Feuchtwiese) eingesät.

Mit Ausnahme der Flächen, welche für die Errichtung der Teichanlage in Anspruch genommen bzw. als Sukzessionsflächen ausgewiesen werden, wurde der südliche Teil des ehemaligen Ackers im Oktober 2024 bearbeitet. Leider konnte mit der schweren Forstfäse nur ein Teil bearbeitet werden, da der Boden sehr nass und bisweilen sogar größere Wasserflächen aufwies.

Daher wurde die schneearme Zeit im Jänner 2025 genutzt, um weitere Flächen zu schlegeln. Die Arbeiten wurden mit einem kleineren, ferngesteuerten Gerät durchgeführt.

6.2 Umwandlung von Gräser dominiertem Grünland in eine artenreiche Blumenwiese
Die entlang der Gemeindestraße als Grünland bewirtschaftete Fläche war vor allem von Gräsern dominiert. Das Potential für eine artenreiche Blumenwiese war vorhanden. Es war geplant, dieses Potential durch mehrmalige Mahd und Abführen des Mähguts pro Jahr zu nutzen, um in wenigen Jahren eine artenreiche Wiese zu erhalten.

Auf dieser Fläche entwickelte sich neben einer grasdominierten Brache auch eine Neophytenflur von Drüsen-Springkraut. Aus diesem Grund wurde dieser Streifen ebenfalls gefräst. Die Aktion musste leider auch abgebrochen werden, da sich im östlichen Teil in einer flachen Senke bereits Wasser gesammelt hat.

Im Zuge des naturschutzrechtlichen Verfahrens wurde vom zuständigen Sachverständigen entlang der Straße ein bis zu 2 m hoher Erdwall inklusive einer Bepflanzung mit heimischen Wildsträuchern (vorwiegend dornige Sträucher) vorgeschlagen. Durch diese Vorschreibung ist ein entsprechender Streifen künftig aus der Nutzung genommen. Die restliche Fläche wurde hingegen während der Teichbaggerung am 30. Mai 2025 bereits gemäht und das Mähgut von der Fläche entfernt.

6.3 Umwandlung verbrachter Ackerflächen in Feuchtwiesen
Die bereits verbrachte Ackerfläche wird lediglich oberflächlich gefräst, um das im Boden vorhandene Samenpotential zu nutzen. In weiterer Folge wird die Fläche im ersten Jahr zweimal gemäht und in den Folgejahren bei Bedarf zweimal jährlich oder lediglich einmal im Herbst. Das Mähgut wird von der Fläche entfernt. Leider hat sich auf dieser Fläche ebenfalls das Drüsen-Springkraut massiv ausgebreitet. Außerdem wurde ein Großteil der ehemaligen Ackerfläche im Zuge der Teichbaggerung als Anschüttungsfläche für das Aushubmaterial herangezogen. Lediglich im Westen, entlang des Entwässerungsgrabens, ist ein schmaler Streifen von ca. 5 m nicht überschüttet worden. Eine Mahd im Frühjahr 2025 hat sich somit erübrigt.

Kurzfristig wurde die ursprünglich geplante Einsaat mit einem Spezialsaatgut der Kärntner Saatbau abgeändert und das Mähgut der ehemaligen Grünlandbrache, welche im Herbst 2024 und Jänner 2025 bearbeitet wurde als Heudrusch auf die Anschüttungsfläche aufgebracht. Damit sollte gewährleistet werden, dass die vor Ort aufkommende Pflanzenartengarnitur auch auf den neuen Anschüttungsflächen gedeihen kann und keine gebietsfremden Pflanzenarten über das Saatgut eingebracht werden. 

6.4 Umwandlung von Intensivrasen in Extensivwiese
Die für den Betrieb des Modellflugplatzes intensiv genutzten Flächen (Parkplatz, Start- und Landebahn der Modellflieger) werden je nach Nässegrad in eine Feuchtwiese oder trockene Magerwiese umgewandelt. Lediglich der asphaltierte Zufahrtsbereich wird belassen.
Die Flächen wurden im ersten Schritt gemäht, anschließend sollen sie oberflächlich gefräst und mit einer Spezialsaatgutmischung (Glatthaferwiese, Feuchtwiese) eingesät werden.

6.5 Auflassung eines Modellflugplatzes
In Abstimmung mit dem Pächter wird der Modelflugplatz aufgelassen. Das Gebäude wird abgetragen oder für andere Zwecke (Infoplattform) belassen und in einem Folgeprojekt adaptiert.

Aufgrund politischer Intervention seitens der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan gab es mehrere Gespräche mit dem Land Kärnten, Vertretern der Modellfluggruppe St. Veit und dem Eigentümer Arge NATURSCHUTZ. Letztendlich wurde ein Kompromiss vereinbart, dass der Verein Modellfluggruppe St. Veit den Flugplatz eine Übergangsfrist eingeräumt bekommt und das Areal bis Ende 2028 weiter nutzen darf. Mit der Arge NATURSCHUTZ wurde in Abstimmung mit dem Land Kärnten ein Mietvertrag unterfertigt, welcher die Nutzung und Bewirtschaftung der ausgewiesenen Flächen regelt.

6.6 Natürliche Sukzession
Bestimme Bereiche des Projektgebietes waren aufgrund der starken Vernässung – teilw. verursacht durch Biberaktivitäten im Bereich der vorhandenen Entwässerungsgräben) – bereits aus der Nutzung genommen und wiesen eine Feuchtvegetation (z. B. Schilf) auf. Diese Flächen wurden basierend auf der Biotopkarte bzw. den Maßnahmenplan der natürlichen Sukzession überlassen. Dabei musste jedoch im Vorfeld diskutiert werden, ob durch die Sukzession auch die Entwicklung eines Gehölzbestandes gewünscht ist. Auch eine Beweidung von Teilflächen mit z. B. Wasserbüffeln wurde nicht ausgeschlossen.

Arbeitspaket 7 (AP7) – Neuanlage Kleingewässer

7.1 Errichtung eines Teiches
Auf einer Teilfläche des aktuell als Maisacker genutzten Bereichs war geplant, u.a. ein ca. 0,5 ha großes Gewässer mit einer Maximaltiefe von 1,5 bis 2 m und unterschiedlichen Tiefen und Verlandungszonen zu errichten. Das Aushubmaterial sollte auf dem westlich angrenzenden Acker deponiert werden.
Die Ausgestaltung orientierte sich vor allem an den Ansprüchen der Amphibien. Eine fischereiliche Nutzung wurde ausgeschlossen. Das Einbringen von Fischlaich durch Wasservögel kann jedoch nicht verhindert werden. Neben Amphibien werden auch wassergebundene Vogelarten (z. B. Enten, Teichhuhn, Zwergtaucher) von der neu geschaffenen Teichfläche profitieren, ebenso Libellen und Ringelnatter und als Jagdgebiet auch verschiedene Fledermausarten, z. B. Wasserfledermaus, Mückenfledermaus und Zwergfledermaus.

Am 12. Mai 2025 konnte mit den Arbeiten begonnen werden. Bei einer Schlitzbaggerung nahe der östlichen Begrenzung des Teiches musste jedoch festgestellt werden, dass der Bodenaufbau eine völlig unerwartete Zusammensetzung aufwies. Die Humusauflage betrug ca. 50 cm. Darunter befand sich eine ca. 100 cm mächtige lehmige Schicht, welche wasserundurchlässig war. Darunter befand sich zwar eine schottrige, jedoch tw. lehmige Schicht, welche in Verbindung mit dem Grundwasser stand. Aufgrund dieses Aufbaus war nachvollziehbar, dass der Oberboden (Humuslage) sehr weich und sumpfig ausgebildet war, weil das Regenwasser nicht in den Untergrund versickern, sondern lediglich oberflächennah abfließen bzw. durch die Vegetation verdunsten konnte. Zusätzlich hatte der östlich angrenzende, aufgeschüttete Weg eine Staufunktion. 
Zur Information für die zahlreichen entlang der Gemeindestraße gehenden Personen wurde am 14. Mai 2025 eine Infotafel am Straßenrand aufgestellt.

Mit der Baggerung des Teiches wurde im Nordwesten begonnen. Nach den ersten beiden Tagen hatte sich in dem flachen, maximal 1,20 m tiefen Becken lediglich das aus dem Umfeld zusammengeflossene Regenwasser gesammelt, ansonsten war das Becken leer. Aus diesem Grund wurde der Baggerfahrer angewiesen, in die Tiefe zu baggern und in ca. 2 m Tiefe wurde die lehmige Schicht durchbrochen und Grundwasser begann sich langsam in der Grube zu sammeln.

In der Planung wurde bewusst der Teich durch einen quer verlaufenden Damm unterteilt, damit bei Niedrigwasser zumindest der tiefere Bereich mit Wasser gefüllt ist. Wie sich in natura herausstellte, war diese Planung eine richtige Entscheidung, denn im weiteren Verlauf zeigte sich, dass das flache, nördliche Becken vermutlich durch Regen- und Oberflächenwasser gefüllt wird und bei längerer Trockenheit austrocknet. Hingegen wurde die Tiefe des Teiches nach Süden und Osten vergrößert. In weiterer Folge wurde das südliche Becken abermals durch einen Damm unterteilt. Somit war der Teich mit insgesamt drei Becken unterschiedlicher Tiefen ausgestaltet.
Aufgrund der unerwarteten Situation und der daraus resultierenden Vertiefung wurde das Ausmaß des Teiches im Süden etwas verkleinert, da mit einem erhöhten Materialaufwand gerechnet wurde. Ein Großteil des Materials wurde zwar für den Erdwall verwendet, dennoch wurde die geplante Anschüttungsfläche auf Eigengrund zur Gänze in Anspruch genommen und nur ein kleiner Teil des Aushubmaterials wurde westlich des Entwässerungsgrabens mit Zustimmung des Grundeigentümers in einer feuchten Senke ausgebracht.

Erfreulicherweise füllte sich der Teich zur Gänze mit Wasser und der Wasserstand reicht nach stärkeren Regenfällen fast bis zur ursprünglichen Bodenoberfläche. Vom Baggerfahrer wurden kurzerhand gegen Ende der Arbeiten noch zwei kleinere Becken errichtet, welche jedoch nicht projektmäßig vorgesehen waren.

Da diese beiden Becken umgehend von Dutzenden von Gelbbauchunken besiedelt wurden, wurde bei der Behörde nachträglich um Projektänderung angesucht. Die beiden Becken wurden als Ersatz für das geplante Kleingewässer westlich des Entwässerungsgrabens herangezogen.
Bereits während der Errichtung der Teichanlage haben sich sowohl Gelbbauchunken als auch Libellen und sogar Stockenten auf dem sich entwickelnden neuen Gewässer eingefunden. Besondere Freude bereitete ein Weißstorch, der neben dem Bagger gezielt nach Mäusen und vermutlich auch Gelbbauchunken suchte.

7.2 Förderung natürlicher Vernässung
Im östlichen Bereich des Projektgebietes befanden sich zwei Ost-West ausgerichtete Entwässerungsgräben, welche in einen an der Ostgrenze nach Norden verlaufenen Graben mündeten. 
Am 15. Dezember 2025 wurden die in den beiden Entwässerungsgräben wachsenden Seggenhorste ausgebaggert und damit die angrenzend vorkommenden Neophytenfluren abgedeckt. Zusätzlich wurden nach Nordosten zum Vorfluter hin Dämme eingebaut, um einen gewissen Rückhalt von Wasser zu erreichen und damit den drainagierenden Effekt der Gräben hintanzuhalten.

7.3. Schaffung von temporären Pfützen
Vor allem im Bereich der noch als Maisacker genutzten Bereiche entstanden durch Traktoren immer wieder wassergefüllte Radspuren, welche optimale Bedingungen als Laichgewässer für Gelbbauchunken darstellten. Im Zuge der Erstbegehung konnten mindestens 20 Gelbbauchunken in mehreren Pfützen nachgewiesen werden. Im Zuge der geplanten Maßnahmen wurd auf die spezifischen Lebensraumbedingungen – vor allem der Laichgewässer – für die Gelbbauchunke Rücksicht genommen.

Im Zuge der Teichbaggerung wurden im Bereich zwischen dem Teich und des befestigten Weges zwei kleinere Becken für die Gelbbauchunken angelegt, welche unmittelbar nach Fertigstellung bereits von mehreren Gelbbauchunken genutzt wurden.
Im Zuge der Mäharbeiten 2025 wurden mit dem Arbeitsgerät gezielt tiefere Radspuren geschaffen, welche als zusätzliche Laichgewässer für Gelbbauchunken dienen sollten. Leider waren diese aufgrund der sommerlichen Trockenzeit trocken. Diese Maßnahme soll jedoch künftig regelmäßig durchgeführt werden.

7.4. Schaffung von Amphibien- und Reptilienversteckplätzen
Im Bereich östlich des großen Teiches und nördlich der kleineren Tümpel wurde am 15. Dezember 2025 eine Mischung aus einigen großen Wurzelstöcken und Baumstämmen, überwiegend feineres Astwerk und Strauchschnitt sowie in geringem Ausmaß auch wenig Erdmaterial am Ostufer des großen Teiches mit einem Bagger lose aufgeschichtet. In einer etwa nierenförmigen Form wurde das Material auf etwa 15 m Länge und etwa zwei bis maximal vier Meter Breite bis zu 1,5 Meter hoch aufgebracht.
Die Struktur wird vormittags und nachmittags besonnt und soll dank ihrer zahlreichen Lückenräume primär den vorkommenden Amphibien- und Reptilien, aber auch anderen Kleintieren als Versteckmöglichkeit und Sonnenplatz dienen. Aufgrund der etwas erhöhten Lage im Feuchtgebiet kann die Versteckstruktur auch als hochwassersicheres Winterquartier dienen.

7.5. Verlegung 20 kV-Stromleitung
Anfang Oktober 2025 wurde die Arge NATURSCHUTZ von der Kärnten Netz GmbH kontaktiert weil die quer über das gesamte Grundstück verlaufende 20 kV-Stromleitung in die Erde verlegt werden sollte. Die Erdtrasse verläuft parallel zur Gemeindestraße, jedoch nördlich der vorhandenen Gehölzbestände und am Nordfuß des neu errichteten Erdwalls.
Gleichzeitig wurde von der Arge NATURSCHUTZ angefragt, ob zumindest zwei der nicht mehr benötigten Masten belassen werden könnten, um auf diesen Quartierhilfen für Fledermäuse oder Vögel zu montieren. Diesbezüglich wurde eine Schenkungsvereinbarung abgeschlossen.
Die Arbeiten wurden im November 2025 durchgeführt und abgeschlossen.

7.6. Bepflanzung Erdwall
Der vom Naturschutzsachverständigen vorgeschriebene Erdwall wurde im Zuge der Teichbaggerung errichtet. Er befindet sich im westlichen Teil des Grundstücks und grenzt unmittelbar an die Gemeindestraße. Aufgrund der Zufahrt zum Vereinsgrundstück ist der Erdwall zweigeteilt. Der kürzere westliche Abschnitt ist ca. 50 m lang und der östliche Abschnitt ca. 100 m.
Als Material wurde der Aushub der Teichbaggerung verwendet. Dabei handelt es sich vor allem um eine Mischung aus Humus und lehmartigem Material. Seitens der Stadtgemeinde St. Veit wurde noch ersucht, in den Erdwällen Abflusssenken einzuplanen,damit im Winter das Niederschlagswasser von der Straße abfließen kann. Die Arbeiten wurden vom Bauhof St. Veit durchgeführt.

Am 14. November wurden von DI Roland Schiegl und Mag. Klaus Krainer vor allem auf dem östlichen Abschnitt ca. 300 heimische Wildsträucher (Schlehdorn, verschiedene Rosenarten, Weißdorn, Kreuzdorn, Faulbaum, Pfaffenkappl, etc.) gepflanzt. Das Material stammt aus Altbeständen des LE-Projekts "Regionale Gehölzvermehrung Kärnten" mit dem Kooperationspartner Verein Regionale Gehölzvermehrung Niederösterreich.

7.7. Pflegemahd
Für die Umwandlung der intensiv bewirtschafteten Acker- und Rasenflächen wurden – mit Ausnahme des Areals des Modelflugplatzes – die entsprechenden Erstmaßnahmen wie Schlegeln und Fräsen  im Herbst 2024 und Winter 2024/2025 durchgeführt. Mit der Umwandlung einher ist auch eine künftige extensive Bewirtschaftung der entsprechenden Flächen erforderlich. Dabei handelt es sich entweder um eine ein- oder zweischürige Mahd. Von Bedeutung ist jedoch, dass das Mähgut von der Fläche entfernt wird, um einerseits einen zusätzlichen Düngeeffekt zu vermeiden und andererseits auch einer Verfilzung der Vegetation entgegenzuwirken.
Die erste Mahd erfolgte Ende Mai 2025 mit einem Traktor mit Zwillingbereifung. Von der Mahd ausgenommen blieb ein schmaler Streifen zwischen der Landepiste des Modellflugvereins und der Gemeindestraße. Dieser schmale Streifen wird nur einmal jährlich gemäht. Das Mähgut wurde zu Ballen gepresst und abtransportiert.
Die zweite Mahd erfolgte am 17. Oktober 2025. Aufgrund der Trockenheit konnte eine wesentlich größere Fläche gemäht werden, darunter auch der schmale Streifen südlich der Landepiste. Die insgesamt 84 Ballen wurden entlang des Erdwalls gestapelt und anschließend mit der Forstfräse gehäckselt und in den Boden eingearbeitet.
Die Anschüttungsfläche (Aushubmaterial des Teiches) wurde in diesem Zuge auch oberflächlich gefräst, um eine relativ homogene Oberfläche für die künftige Mahd zu erhalten.

Arbeitspaket 8 (AP8) – Monitoring

Das Monitoring umfasst die Bereiche Amphibien, Libellen und Einsaatflächen.

Für eine erfolgreiche Umwandlung der intensiv genutzten Flächen in Feuchtwiese bzw. Niedermoor bedarf es eine Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen. Für diese Effizienzkontrollen wurden zwei Flächen festgelegt.
Leider wurden beide Monitoringflächen im Zuge der Umsetzung der Teichbaggerung in Anspruch genommen, sodass eine Effizienzkontrolle nicht im ursprünglich gedachten Ausmaß durchgeführt werden konnte. Eine der Monitoringfläche befand sich auf der Fahrtrasse des Raupentumbers, welcher das Aushubmaterial für die Errichtung des Walls entlang der Straße herantransportiert hatte, die zweite ist durch Sicherungsmaßnahmen eines Stromleitungsmasten in Mitleidenschaft gezogen worden.


Arbeitspaket 9 (AP9) – Öffentlichkeitsarbeit

Die Maßnahmen werden im Rahmen von Exkursionen und ev. Fachveranstaltungen einem breiteren Publikum vorgestellt. Zusätzlich sind Einschaltungen auf der Vereinshomepage, im Vereinseigenen Mitteilungsblatt "habitat" sowie in der Schriftenreihe "Kärntner Naturschutz-berichte" und ev. auch in der Publikation "Carinthia II" des Naturwissenschaftlichen Vereins für Kärnten geplant. Beiträge in den Medien erfolgen regelmäßig.

Arbeitspaket 10 (AP10) – Berichte

Für die Abrechnung sind jährliche Kurzberichte bzw. ein umfassender Endbericht kalkuliert. Der Endbericht umfasst eine Zusammenschau der durchgeführten Maßnahmen und auch eine Vorausschau.

Zeitplan

Die Umsetzung des Projektes ist für den Zeitraum von 01.04.2024 bis 31.12.2025 geplant.

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