Rote Liste der Fledermäuse Kärntens

Von den derzeit 24 in Kärnten nachgewiesenen Fledermausarten werden 2 Arten als "vom Aussterben bedroht", 3 Arten als "stark gefährdet", 6 Arten als "gefährdet", 6 Arten als "potenziell gefährdet" und 6 Arten als "nicht gefährdet" eingestuft. Von einer Fledermausart liegen für eine Einstufung zu wenige Daten vor.
In den Jahren 2016 bis 2020 führten Mitarbeiter der Arge NATURSCHUTZ und der Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung in Österreich (KFFÖ) umfangreiche Untersuchungen zum Vorkommen der Fledermäuse in Kärnten durch. Das Projekt "Rote Liste Fledermäuse Kärnten" wurde von der EU kofinanziert und hatte die Aktualisierung der Roten Liste der Fledermäuse Kärntens zum Ziel.
Zur Anwendung kamen unterschiedliche Untersuchungsmethoden: Gebäudekontrollen, Netzfang und Batcorder. Für die anschließende Bewertung der einzelnen Fledermausarten wurden nur Sommerdaten (Mai-September) ab dem Jahr 2000 verwendet. Daten aus diesem Zeitraum von unterirdischen Quartieren wurden hingegen nicht mit einbezogen.
In den Jahren 2017 und 2018 wurden im gesamten Landesgebiet insgesamt 396 Gebäude kontrolliert, der Schwerpunkt lag auf der Untersuchung von Kirchen, der Anteil an sonstigen Gebäuden war hingegen gering.
Einigermaßen aufwändig waren die Netzfänge, da mindestens zwei Personen beteiligt sein mussten. Bei den 75 Netzfangaktionen wurden insgesamt 321 Fledermäuse gefangen, insgesamt konnten 20 verschiedene Fledermausarten nachgewiesen werden.
Gemeinsam mit den 15 speziellen Bechstein-/Nymphenfledermaus-Fangaktionen wurden insgesamt 399 Tiere gefangen. Von der Nymphenfledermaus gelangen keine Nachweise, daher konnte für diese Art auch eine Einstufung gemacht werden.
Den allergrößten zeitlichen Aufwand beanspruchte der Einsatz von Batcordern. Für das Projekt wurde Kärnten nach einem vorgegebenen Muster in 252 Rasterfelder eingeteilt, von denen 150 nach einem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Innerhalb dieser erfolgte eine weitere dem Zufallsprinzip unterliegende Bestimmung von 281 batcorder-Standorten.
Von den 281 Standorten wurde von den Grundeigentümern für 2 Standorte keine Genehmigung zur Aufstellung der batcorder erteilt. In den 279 batcorder-Nächten konnten 7.433 Fledermausrufe ausgewertet werden.
Die Roten Listen der IUCN beruhen einzig auf der Schätzung der Aussterbewahrscheinlichkeit eines Taxons in einem gegebenen Zeitraum. Die von der IUCN angewendeten Kriterien für die Zuteilung der Arten in die verschiedenen Gefährdungskategorien sind quantitativer Art. Sie haben einen allgemein anerkannten, entscheidenden Einfluss auf die Aussterbewahrscheinlichkeit.
Für gegebene Zeiträume oder Regionen sind dies:
- Populationsgröße und Bestandsveränderung der Art
- Größe oder Veränderung des Verbreitungsgebietes (besiedelbares Gebiet des Untersuchungsperimeters)
- die Anzahl beziehungsweise die Zu- oder Abnahme besiedelter geografischer Flächeneinheiten (Besiedlungsgebiet)
Dazu kommen weitere Parameter wie: Die Isolation oder Aufsplitterung der Populationen, die Qualität ihrer Lebensräume oder ihre Konzentration auf sehr kleine Gebiete. Wenn die strikte Anwendung der IUCN-Kriterien mit quantitativen Schwellenwerten einen schlecht vertretbaren Gefährdungsstatus ergibt, können in einem weiteren Schritt ergänzende Expertenmeinungen beigezogen werden.
Für die Mitarbeit und am Zustandekommen wird folgenden Personen gedankt: Caroline Albrecht, Julian Kogler, Nina Kogler, Nicole Kummer, Harald Mixanig, Raphael Prinz, Marc Trattnig, Christian Wieser und Daniela Wieser.