KULTUR RAD PFAD ins Keutschacher See-Tal

Am 24. Mai 2014 wurde auf Anfrage vom Verein Impulse aus Klagenfurt ein KULTUR RAD PFAD zum Thema "Durch Bruchwald, Moor und saure Wiesen ins Keutschacher See-Tal" von der Arge NATURSCHUTZ fachlich begleitet.
Ausgehend vom Treimischer Teich bei Viktring radelten wir dem Radweg R4 folgend ins Landschaftsschutzgebiet Keutschacher See-Tal bis zum Moorrastplatz kurz vor Schiefling.
Das Landschaftsbild der eiszeitlich geprägten Talfurche im Bereich des Sattnitzzuges ist vor allem durch die vier Seen (Rauschele See, Baßgeigensee, Keutschacher See und Hafner See) geprägt. Typisch sind Flachmoore, feuchtigkeitsliebende Wälder und Wiesen. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) besteht seit dem Jahr 1970, weist eine Fläche von rund 2.500 ha auf und betrifft die Gemeinden Keutschach am See, Schiefling am See und Ludmannsdorf. Teilbereiche des LSG im Umfang von rund 550 ha erlangten internationale Anerkennung als Ramsargebiet – die "Moor- und Seenlandschaft Keutschach-Schiefling" wurde im Jahr 2005 in die "Liste der Feuchtgebiete mit internationaler Bedeutung" aufgenommen.
Zahlreiche, zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzenarten, wie z. B. Blauflügel-Prachtlibelle, Bitterling, Seerose, Sonnentau oder Eisvogel, finden hier ihren Lebensraum. Besonders erwähnenswert ist der europaweit gefährdete Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling – sein Überleben ist eng mit dem Vorhandensein von Feuchtwiesen verknüpft.
Im Gebiet haben es sich zwei Vereine zum Ziel gesetzt, diese einzigartige Kultur- und Naturlandschaft in ihrer Vielfältigkeit zu erhalten und die fortschreitende Verwaldung und Verbuschung einzuschränken. Kulturhistorisch sind die Reste eines Pfahlbaudorfes aus der jüngeren Steinzeit im Keutschacher See von Interesse – sie wurden als UNESCO Weltkulturerbe anerkannt.
Bei den Stopps wurde u. a. über die vielfältige Vegetation sowie Pflanzen- und Tierwelt des Gebietes, Moorentstehung und Funktionen von Feuchtgebieten gesprochen. Weitere Themen waren die Problematik der Nutzungsaufgabe sowie Möglichkeiten von Erstmaßnahmen bzw. Wiederaufnahme der Nutzung zum Zwecke der Erhaltung einer vielfältigen, naturnahen und für Tier- und Pflanzenwelt wertvollen Lebensraum bietenden Kulturlandschaft.