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Naturdenkmäler in Kärnten

"Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit erhaltenswürdig sind; kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der Natur besondere Bedeutung haben ...", so definiert der Kärntner Gesetzgeber Naturdenkmäler. Diese können durch einen Bescheid der zuständigen Behörde ausgewiesen werden. Der Antrag zur Ausweisung eines Naturdenkmales kann von Einzelpersonen, Gemeinden, Vereinen, etc. gestellt werden. Es gibt überörtliche (ausweisende Behörde: Bezirksverwaltungsbehörde) und örtliche (ausweisende Behörde: zuständige Gemeinde) Naturdenkmäler.

Einzelbäume oder Baumgruppen, Alleen, Wasserfälle, Klammen, Schluchten, Quellen, Höhlen, Felsbildungen oder  fossile Tier- und Pflanzenvorkommen können zum Naturdenkmal erklärt werden. Haben kleinräumige Gebiete für den Lebenshaushalt der Natur, das Kleinklima oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere Bedeutung (Kleinbiotope), so sind die Voraussetzungen einer Unterschutzstellung ebenfalls gegeben.

Neben den Nationalparken sowie den Natur- und Landschaftsschutzgebieten kommt auch diesen kleinsten, naturnah erhaltenen Landschaftsbereichen große Bedeutung zu, wie zum Beispiel für das Überleben vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten.

An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die seinen Bestand oder sein Erscheinungsbild, seine Eigenart, seine charakteristische Prägung oder seinen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert beeinträchtigen können.

Über das gesamte Bundesland Kärnten sind 263 Naturdenkmäler verteilt. Die Evidenzhaltung der Naturdenkmäler in Form eines Naturschutzbuches obliegt dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz, Unterabteilung Naturschutz und Nationalparkrecht.

Seit dem Jahr 2011 ist die Arge NATURSCHUTZ im Auftrag des Landes damit betraut, den Stand der Naturdenkmäler in Kärnten zu aktualisieren und die zusätzlich als örtliche Naturdenkmäler ausgewiesenen Naturgebilde zu erfassen. Gemeinsam mit den Unterabteilungen IT-Umweltdaten und Naturschutz wurde im Informationssystem der Abteilung 8 eine Naturdenkmaldatenbank angelegt, welche von der Arge NATURSCHUTZ mit Informationen aus dem Naturschutzbuch befüllt wurde. Die einzelnen Objekte wurden  im WebGis verortet und sind digital ersichtlich.

Alle Naturdenkmäler Kärntens sind kartografisch im Kärnten Atlas dargestellt (in der Menüliste links oben auf das "plus" bei "Schutzgebiete" klicken und bei "Naturdenkmal" sowie "Örtliches Naturdenkmal" Hakerl setzen; "X" bei "Widmungsinformationen" wegklicken).

Im Auftrag des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz wurde im November 2012 eine Broschüre mit dem Titel "Naturdenkmäler in Kärnten" herausgegeben, die sowohl bei der Arge NATURSCHUTZ als auch beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, erhältlich ist.

Bild Naturdenkmal Sommer-Linde in Pritschitz, Napoleonlinde (Pörtschach/See, Pritschitz)
Naturdenkmal Sommer-Linde in Pritschitz, Napoleonlinde (Pörtschach/See, Pritschitz)
Bild Naturdenkmal Stappitzer See  (Mallnitz, Seebachtal)
Naturdenkmal Stappitzer See (Mallnitz, Seebachtal)
Bild Örtliches Naturdenkmal Entenschnabel (Frantschach-St. Gertraud, Hinterwölch)
Örtliches Naturdenkmal Entenschnabel (Frantschach-St. Gertraud, Hinterwölch)
Bild Örtliches Naturdenkmal Petschnigteich und Umgebung (Villach, St. Leonhard)
Örtliches Naturdenkmal Petschnigteich und Umgebung (Villach, St. Leonhard)
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