Die FFH-Schmetterlingsarten in Kärnten
Mit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 gelten auch in unserem Bundesland die zwei für den Naturschutz verpflichtenden Richtlinien, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutz-Richtlinie (VSRL).
Die FFH-Richtlinie enthält eine Liste von Lebensräumen (Anhang I) und eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (Anhang II), die in Europa geschützt werden müssen und für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen, um ihren Bestand und ihr Überleben zu sichern.
Von den insgesamt 14 im Anhang II angeführten Schmetterlingsarten, kommen in Kärnten einige wenige Arten vor, darunter die seltenen Moorbläulinge bzw. Ameisenbläulinge (Maculina nausithous und Maculina teleius), der Karawanken-Mohrenfalter (Erebia calcaria) – welcher ausschließlich in den Karawanken vorkommt – und der Eschenscheckenfalter (Euphydryas maturna), dessen einzige Standorte Kärntens im Motschulagraben bei Neuhaus und bei der Kirche St. Margarethen/Lavanttal liegen.
Ziel des dreijährigen Projekts (2009 – 2011), welches im Rahmen des Programmes zur Entwicklung des Ländlichen Raumes (LE07-13) vom Land Kärnten und der EU finanziert wird, sind die Überprüfung der aktuellen Situation der Populationen und die Durchführung von speziellen Maßnahmen auf möglichst vielen Flächen zur Sicherung der ausgewählten FFH-Schmetterlingsarten in Kärnten.
Das Projekt wird in Kooperation mit dem Landesmuseum für Kärnten (Dr. Christian Wieser) durchgeführt.

