Natura 2000-Gebiet Schütt-Dobratsch
Im Juli 2001 wurde das vom Land Kärnten (Abt. 20, Uabt. Naturschutz, Dr. Thusnelda Rottenburg) eingereichte LIFE-Natur Projekt "Schütt-Dobratsch" von der Europäischen Kommission genehmigt. Bis Jänner 2005 wurden 2,027 Millionen Euro in verschiedenste Maßnahmen in den beiden Natura 2000-Gebieten Dobratsch und Schütt-Graschelitzen investiert. Die Hälfte davon wurde von der EU bereitgestellt. Weitere Finanzpartner waren neben dem Projektträger die Abteilung 17 Straßen- und Brückenbau bzw. die ASFINAG, die Marktgemeinden Arnoldstein und Nötsch, die Stadtgemeinde Villach, die Kärntner Jägerschaft und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Die wichtigsten Maßnahmen umfassten die Errichtung einer Grünbrücke (Bärentunnel) über die A2 kurz vor der Autobahnraststätte Südrast, Grundlagenerhebung auf Teilflächen, ein umfangreiches Monitoring ausgewählter Tiergruppen (Bär, Vögel, Käfer, Libellen, Schmetterlinge und Amphibien), Fichtenforstumwandlungen, Schwendaktionen und eine umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit (Schütt-Magazin, Homepage, Folder, Infoeinrichtungen, Exkursionen, Seminare).
Mit der Koordination des Projektes war die Arge NATURSCHUTZ beauftragt worden. Am Projekt beteiligt waren auch die Fachbüros E.C.O. (Klagenfurt); ÖKOTEAM Graz und Ökologie & Kreativität (Mag. Peter Mertz, Innsbruck); die Organisationen BirdLife Kärnten und das Institut für Wildtierforschung und Naturschutz (Glanegg); weiters Dr. Laslzo Rakosy (Rumänien) und Mag. Georg Derbuch (Graz) sowie die Abt. 17 - Straßen- und Brückenbau und zahlreiche weitere Fachleute.
Seitens der Arge NATURSCHUTZ wurden zuletzt zwei Baustellen betreut, welche die Errichtung bzw. Sanierung von Amphibiengewässern zum Inhalt hatten.
Auf dem ca. 4 ha großen Vereinsgrundstück in der Anitzen wurde ein ca. 0,4 ha großer Teich gebaggert (mehr Info und Bilder hier).
Im Bereich der Wehranlage Schütt sind mit Einverständnis der KELAG als Grundeigentümer zwei bestehende Tümpel saniert worden, wobei die Arbeiten aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten mit einem Anrainer unterbrochen werden mussten. Nach Klärung der Rechtsgrundlage sollen die Arbeiten fortgesetzt werden.



